Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (likra)
über die Nutzung einer likra Ladekarte§1 Gegenstand der AGB
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von der likra, den Partnern im Ladenetz und der Roamingpartner betriebenen Stromladestationen durch den Kunden mittels einer likra Ladekarte zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität.
§2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
a) Partner im Ladenetz oder im Ladenetz.de-Verbund: Kooperation von Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, die gemeinsam Stromladestationen aufbauen. Die likra ist dieser Kooperation angeschlossen. Die Liste aller kooperierenden Stadtwerke-Partner kann unter www.ladenetz.de/partner/stadtwerkeparner entnommen werden.
b) Roamingpartner: Nationale und internationale Roaming Kooperation mit verschiedenen Anbietern von Stromladestationen außerhalb des Ladenetz.de-Verbunds.
c) Ladeinfrastrukturanbieter: Betreiber von Stromladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.
d) Roaming: Laden an Stromladestationen von Roamingpartnern. Der Zugang wird über den Ladenetz.de-Verbund vermittelt.
e) Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die mit der likra einen Vertrag zur Nutzung der likra Ladekarte abschließt.
f) Halböffentliche Stromladestationen: Öffentlich zugängliche Stromladestationen auf privatem Grund eines Dritten. Ladezeiten und Verfügbarkeit können bei diesen Stromladestationen eingeschränkt sein.
g) Öffentliche Stromladestationen: Öffentlich zugängliche Stromladestationen auf öffentlichem Grund.
§3 Leistungen zur likra Ladekarte
a) Die likra überlässt dem Kunden eine likra Ladekarte und eine Vertragsnummer (Contract-ID)
b) Der Kunde ist berechtigt, mit der ihm überlassenen likra Ladekarte die von der likra betriebenen Stromladestationen des Ladenetz.de-Verbunds sowie die Stromladestationen der Roamingpartner zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen.
c) Die likra Ladekarte bleibt Eigentum der likra. Karte und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer 03675 / 8927-0 oder per E-Mail an info@~@likra.de zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die likra eine Bearbeitungs-Gebühr in Höhe von 25,00 Euro brutto (21,01 Euro netto). Mit Meldung des Verlusts sperrt die likra die Karte sowie die Vertragsnummer (Contract-ID) unverzüglich. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
d) Die likra Ladekarte ist nicht übertragbar.
§4 Benutzung der Stromladestationen
a) Für die Benutzung der öffentlichen Stromladestationen und des dazugehörigen Stellplatzes sind die Informationen auf ladenetz.de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Etwaig anfallende Parkgebühren sind gesondert zu entrichten.
b) Für die Benutzung der halböffentlichen Stromladestationen gelten ergänzend die vom Ladeinfrastrukturanbieter vor Ort oder auf ladenetz.de ausgeschriebenen Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen dieses Unternehmens.
c) Die Nutzung der Stromladestationen der Partner im Ladenetz und der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Ladeinfrastrukturanbieter.
d) Der Kunde wird die Stromladestationen mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, insbesondere die Lade- und Abgabevorrichtungen sorgfältig bedienen. Der Kunde ist verpflichtet, die an der betreffenden Ladeeinrichtung befindlichen Bedienungshinweise zu beachten.
e) Die likra Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrigen dem Personen- bzw. Lastkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeugen verwendet werden.
f) Eine aktuelle Liste der Partner im Verbund der likra sowie der Standorte ihrer Stromladestationen kann der Kunde unter ladenetz.de einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Stromladestationen eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
g) Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Außerdem hat der Kunde den ordnungsmäßen sowie unversehrten Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels zu gewährleisten. Alle vom Kunden genutzten Hilfsmittel müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
h) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit dafür vorgesehenen Fahrzeugen und Steckertypen zu verwenden. Jegliche Beschädigung ist dem Vertragspartner unverzüglich zu melden und die Verwendung der Ladeinfrastruktur einzustellen.
i) Defekte oder Störungen der Stromladestationen von der likra hat der Kunde unverzüglich der likra unter der Telefonnummer 03675 / 8927-0 zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. Bei Defekten oder Störungen der Stromladestationen von Partnern im Ladenetz oder Roamingpartnern ist gemäß den dort gültigen Nutzungsbedingungen zu verfahren.
§5 Roaming
a) Der Kunde ist berechtigt, die Stromladestationen der Roamingpartner zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Ladeinfrastruktur zu nutzen.
b) Die likra behält sich vor, die Roamingfunktion der likra Ladekarte zu sperren bzw. Roamingkosten weiterzugeben, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 50% der über die likra Ladekarte getätigten Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
§6 Entgelt, Abrechnung
a) Die likra ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu ändern. Hierüber wird die likra den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung unter Beachtung der Textform zu kündigen.
b) Gegen Ansprüche der likra kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufrechnen.
§7 Haftung
a) Die likra haftet nicht für die Verfügbarkeit der Stromladestationen.
b) Die Haftung der likra für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Die likra haftet insbesondere nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust oder Diebstahl der E-Ladekarte oder der von ihm aufbewahrten Vertragsnummer (Contract-ID) resultieren. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung der likra auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder es sich dabei um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden der likra, die er oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe durch Benutzung der Stromladestation schuldhaft verursacht hat.
§8 Änderung der Kundendaten
Der Kunde teilt der likra unverzüglich Änderungen seiner Daten mit. Diese richtet er an Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH, Bismarckstraße 11, 96515 Sonneberg, Telefon 03675 / 8927-0 oder per E-Mail an: info@~@likra.de
§9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck soweit möglich noch erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.