Allgemeines zur Energieversorgung – Begriffsbestimmungen – Lexikon

Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf bereits geleistete Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Der Arbeitspreis berechnet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch und ist für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zu zahlen.

In einem Blockheizkraftwerk (kurz: BHKW) wird aus einem Ursprungsstoff (z.B. Erdgas) gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Der dabei eingesetzte Energieträger (z.B. Erdgas) wird also doppelt und somit nahezu perfekt genutzt, denn die Verluste reduzieren sich sehr stark.

Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Der Begriff "Energiewende" steht für den Aufbruch in das Zeitalter der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 überwiegend durch erneuerbare Energien gewährleistet werden soll. Dies erfordert einen grundlegenden Umbau der Energieversorgungssysteme, der Deutschland vor ökonomische und technologische Herausforderungen stellt. (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Mit dem im Jahre 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich. Dies liegt zu einem Großteil an den von Netzbetreibern an EEG-Anlagenbetreiber zu zahlenden Mindestvergütungen. Da die erzielbaren Einnahmen von EEG-Strom diese Kosten jedoch nicht decken, müssen sie auf die Stromendverbraucher umgelegt werden. Damit sich diese gleichmäßig auf alle Stromkunden verteilen, wurde die sog. EEG-Umlage eingeführt. 

In die Ersatzversorgung fällt ein Kunde, wenn sein Vertragsverhältnis bzw. die Versorgungssituation unklar sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Vertrag beim bisherigen Versorger gekündigt wurde, sich die Belieferung des neuen Versorgers aber noch verzögert. Dann springt für maximal drei Monate der Grundversorger ein und beliefert zu den Konditionen des Grundversorgungstarifes.

Der Grundpreis bzw. Messpreis ist ein Festpreis, der unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet wird. Er deckt die Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes und der Zähleranlage sowie die entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ab.

Alle Haushaltskunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh pro Jahr (sowohl privat als auch beruflich und gewerblich) haben Anspruch auf Strom- bzw. Gaslieferung durch den Grundversorger. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. Der Grundversorger ist verpflichtet, zum Grundversorgungstarif („Allgemeine Preise“) Strom und Gas zu liefern. Die Einzelheiten zur Grundversorgung werden im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) geregelt. Die likra als Grundversorger von Sonneberg hat zudem noch ergänzende Bedingungen zur Strom- und GasGVV.

Der in der Regel tagsüber geltende Arbeitspreis in ct/kWh (Hochtarif). Die genauen Zeiten, in denen der HT-Arbeitspreis gilt, können Sie dem Dokument Tarifschalt- und Sperrzeiten im Netzbereich entnehmen.

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: KWK) wird gleichzeitig mechanische Energie und Wärme erzeugt. Die mechanische Energie wird meist unmittelbar danach in Strom umgewandelt. Ein Beispiel für eine KWK-Anlage ist ein BHKW.

Die Marktlokation (MaLo) kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der MaLo werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Martktlokationsbezeichnung kann der Messstellenbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Sie möchte erreichen, dass nach und nach alle Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Der Strom „von Morgen“ soll fast nur noch durch Erneuerbare Energien (Biomasse, Wasserkraft, Sonnen– und Windenergie) erzeugt werden und in die Haushalte geliefert werden. Sonne scheint und Wind bläst nicht immer, deshalb müssen diese Erneuerbaren Energien besser steuerbar gemacht werden, damit das Stromnetz und die damit verbundene Versorgungssicherheit auch in Zukunft stabil bleiben.

Mittels modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenter Messsysteme (iMSys) kann man Informationen über Verbrauch und Erzeugung besser aufeinander abstimmen. Es handelt sich hierbei um zeitgemäße digitale Stromzähler, welche tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte, den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit für den Verbraucher besser veranschaulichen und zum Stromsparen animieren sollen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit für den Anschlussnutzer, dass er mittels eines Smart-Meter-Gateways den modernen Zähler aufrüsten lässt und ihn somit in das Kommunikationsnetz der Energieversorgung einbinden kann.

Bis zum Jahr 2032 sollen schrittweise alle analogen Stromzähler durch die neue Zählertechnologie in ganz Deutschland ersetzt werden.

Die Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (likra) sind nicht nur Anbieter für Strom, Gas und Wärme, sondern übernehmen als örtlicher Verteilnetzbetreiber nach § 3 des Messstellenbetriebgesetzes den Messstellenbetrieb für das Versorgungsgebiet. Die likra ist somit grundzuständiger Messstellenbetreiber und im Rahmen dieses Gesetzes verpflichtet, alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen auszustatten, welche dann die bisherigen analogen Stromzähler in den nächsten Jahren ersetzen.

Der Zählerwechsel, welcher im Jahr 2020 beginnt, ist für alle Kunden kostenlos und erfolgt durch likra-Monteure bzw. durch das Partnerunternehmen SPIE GmbH. Informationsschreiben und Terminankündigungen werden rechtzeitig versendet.

Mehr Infos erhalten Sie hier in einem anschaulichen Video (auf youtube).

 

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. 

Netznutzungsentgelte (NNE) sind Entgelte, die von Strom- und Gasnetzbetreibern für die Netznutzung zur Durchleitung von Strom und Erdgas von den jeweiligen Netznutzern erhoben werden.

Der in der Regel nachts geltende Arbeitspreis in ct/kWh (Niedertarif). Die genauen Zeiten, in denen der NT-Arbeitspreis gilt, können Sie dem Dokument Tarifschalt- und Sperrzeiten im Netzbereich entnehmen.

Wir möchten, dass Sie mit unserem Service jederzeit zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, informieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice:

Bismarckstr. 11, 96515 Sonneberg

Tel.: 03675 / 89270

E-Mail: info@~@likra.de

Wir werden das Problem so schnell wie möglich beheben und garantieren Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Antwort. Können wir der Beschwerde nicht abhelfen, dann werden wir die Gründe in Textform darlegen.

Für den Fall, dass wir Ihrer Beschwerde über den Anschluss an das Versorgungsnetz, der Belieferung mit Energie oder der Messung dieser nicht abhelfen konnten, können Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (§ 111b EnWG) bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030-2757240-0 einreichen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Die likra ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Internetseite der Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-energie.de

Ferner haben Sie die Möglichkeit, den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 0228/141516, E-Mail: verbraucher-service-energie@~@bnetza.de) zu kontaktieren.

 

Im Bereich Fernwärme sind wir bereit am Streitbelegungsverfahren teilzunehmen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist:

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Single Euro Payment Area

Als Alternative zur Grundversorgung werden häufig auch günstigere Sonderverträge angeboten. Diese müssen schriftlich fixiert werden und lassen sich meist an den entsprechenden Verbrauch anpassen, sodass hier erhebliches Einsparpotential bestehen kann. Die likra bietet Sonderverträge sowohl für Strom als auch für Gas an.

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (Z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die Z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der so ermittelte Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas an dieser Abnahmestelle enthalten ist.

Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Der Verbrauch im Strom kann tageszeitabhängig erfasst werden (z.B. Hochtarif-/ Niedertarifzeit).

Ort, an dem die Gas- bzw. Stromlieferung erbracht wird.

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.

Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl (Z-Zahl), die kundenspezifisch ermittelt wird.