Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.

Stromnetz: diskriminierungsfrei zugänglich

In Deutschland wurde vom Gesetzgeber der Zugang zur Netzinfrastruktur so geregelt, dass diese für jeden Anbieter diskriminierungsfrei möglich sein muss – es gilt das Prinzip des „Open Access“. Dieses Prinzip ist eines der Grundelemente der deutschen Versorgungsinfrastruktur. Zum Hintergrundverständnis: Grundsätzlich kann ein Netz logischerweise nur im Besitz eines einzigen Eigentümers sein. Die juristische Vorgabe eines „diskriminierungsfreien Zugangs“ stellt allerdings sicher, dass unterschiedlichste Anbieter von Versorgungsleistungen jeweils zu den immer gleichen Konditionen dieses eine Netz benutzen können.

Wir nehmen diese gesetzliche Vorgabe sehr ernst und unsere Netzsparte achtet deshalb auch strikt darauf, dass alle dafür notwendigen Rahmenbedingungen konsequent eingehalten werden und jedes daran interessierte Versorgungsunternehmen immer exakt die gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen kann.

Gleiche Netz-Konditionen für alle Strom-Anbieter

Bei uns gilt: Wer bei uns Kunden im likra-Netzgebiet versorgen möchte, kann darauf bauen, die gleichen Konditionen wie alle anderen Anbieter zu erhalten und vor allem preisseitig nicht diskriminiert zu werden. Alle Stromversorger erhalten ihre Rechnungen mit exakt den gleichen Netzentgelten. Kein Stromversorger wird also benachteiligt. Und umgekehrt gilt ebenso: auch die likra in ihrer Eigenschaft als Stromversorger zahlt diese Preise.

Die Rechtsvorschriften für Strom-Netzbetreiber sind eindeutig

Die Regeln und Vorgaben sind in ganz Deutschland für alle Netzbetreiber unzweideutig und klar geregelt. Überall gelten die Vorgaben, wie sie im Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom Juli 2005 definiert wurden.

Bei Fragen zum Thema des diskriminierungsfreien Strom-Netzzugangs helfen die Spezialisten von likra Netz gerne weiter.