Was ist ein Smartmeter?
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Messstellenbetrieb
Die Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Anzeige grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)_vorläufig gültig ab 01.01.2025 Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)_gültig ab 01.01.2024 Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)_ gültig von 01.01.-30.06.2020 und ab 01.01.2021 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze" Information nach §37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz Antrag auf Befundprüfung Preisblatt Messtechnische Zusatzleistungen Strom