Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Erdgasversorgungsnetz.
Downloads
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - gültig ab 01.10.20261 MB
- Anlage 1 - Preisblatt Netznutzung Gas ab 01.01.2026631 KB
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Gas likra ab 01.12.2025156 KB
- Anlage 3 - EDI-Vereinbarung247 KB
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen (EGB)255 KB
- Anlage 4a - Auftrag zur Sperrung/ Entsperrung (EGB Anlage 1)942 KB
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren230 KB
- Anlage 6 - §18 NDAV231 KB
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen245 KB
- Netzanschlussvertrag2 MB
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag1 MB
- Energiebezugsanmeldung Erdgas288 KB
- likra-Datenschutzerklärung Stand 05/2025308 KB
- Zertifikat likra Netz5 KB
- Antrag zur Befundprüfung4 MB
- Preisblatt Messtechnische Zusatzleistungen Gas279 KB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - gültig ab 01.10.20241 MB
- Anlage 1 - Preisblatt Netznutzung Gas ab 01.01.2026631 KB
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Gas likra_ab 01.12.2025156 KB
- Anlage 3 - EDI-Vereinbarung257 KB
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedinungen (EGB)253 KB
- Anlage 4a - Auftrag zur Sperrung / Entsperrung (EGB Anlage 1)2 MB
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren187 KB
- Anlage 6 - § 18 NDAV229 KB
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen240 KB
Zugang zum Erdgasnetz
Der diskriminierungsfreie Zugang zu einem Netz, auch Open Access genannt, ist eines der Grundelemente der deutschen Versorgungsinfrastruktur. Grundsätzlich kann ein Netz logischerweise immer nur im Besitz eines einzigen Eigentümers sein, aber durch die juristische Vorgabe eines „diskriminierungsfreien Zugangs“ wird eben sichergestellt, dass unterschiedlichste Anbieter von Versorgungsleistungen alle zu den gleichen Konditionen dieses eine Netz benutzen können.
Die Netzsparte der likra achtet deshalb strikt darauf, dass alle dafür notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten werden und jedes daran interessierte Versorgungsunternehmen exakt dieselben Bedingungen erfüllen muss.
Einheitliche Konditionen für alle Erdgas-Anbieter
Wer als Anbieter Kunden im Netzgebiet der likra versorgen möchte, kann vor diesem Hintergrund sicher sein, die gleichen Konditionen wie alle anderen Anbieter zu erhalten und vor allem preisseitig nicht diskriminiert zu werden. Alle Gasversorger bezahlen also im Netzgebiet der likra exakt die gleichen Netzentgelte. Kein Gasversorger wird also bevorzugt – auch die likra in ihrer Eigenschaft als Erdgasversorger nicht.
Klare und eindeutige Rechtsvorschriften für Erdgas-Netzbetreiber
Grundsätzliche sind die entsprechenden Regeln und Vorgaben für alle Netzbetreiber eindeutig geregelt. Im Energiebereich sind die entscheidenden Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom Juli 2005 definiert.
Fragen zum Thema des diskriminierungsfreien Netzzugangs beantworten die Spezialisten von likra Netz.