Preise

Unsere Tarife beinhalten einen Arbeits- und einen Grundpreis.

Wir informieren Sie über jede Preisänderung persönlich. Darüber hinaus können Sie sich auch ganz einfach hier auf dieser Website auf dem Laufenden halten.

Ja, und eine Anpassung staatlicher Abgaben oder Steuern hat meist auch eine Anpassung der Endverbraucherpreise zur Folge.

Netzentgelte

Netzentgelte sind die Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung, den Ausbau und die Wartung von Gas- und Stromnetzen erheben. Sie sichern den Transport und die Verteilung von Gas und Strom bis zu Ihnen nach Hause.

Die Netzentgelte werden zunächst von den lokalen Netzbetreibern an Gasversorger berechnet. Diese Entgelte beinhalten die Kosten aller Netzebenen vom großen Übertragungsnetz bis hin zum lokalen Verteilnetz. Die Versorger geben diese Kosten dann direkt an die Endkunden weiter und weisen sie auf der Rechnung aus.

Die Bundesnetzagentur bestimmt, wie hoch die Netzentgelte sein dürfen. Dazu gibt sie den Netzbetreibern eine sogenannte Erlösobergrenze vor. Diese Grenze basiert auf einer umfassenden Überprüfung der Kosten und einem Vergleich der Effizienz der Netzbetreiber. Damit wird sichergestellt, dass die Gesamtsumme der erhobenen Netzentgelte den festgelegten Rahmen nicht überschreitet.

Der Gaspreis setzt sich in Deutschland aus drei Hauptkomponenten zusammen:

  • Netzentgelte (inkl. Messkosten): ca. 18 %
  • Steuern und Abgaben (inkl. CO2-Preis): ca. 28 %
  • Beschaffung und Vertrieb: ca. 54 %

(Stand August 2024, Quelle: BDEW)

In den letzten zehn Jahren sind die Netzentgelte im Bundesdurchschnitt um über 32 % gestiegen. Der Anteil an den Gesamtkosten schwankte dabei zwischen 10 % und 28 % und hängt von den Entwicklungen der anderen Preisbestandteile ab.

Ja, es ist mit einem Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Auch der CO2-Preis wird ab Januar 2025 von 45 EUR auf 55 EUR pro Tonne erhöht. Diese Entwicklungen werden die Gaspreise beeinflussen, und eine Preissteigerung ist wahrscheinlich. Sobald genaue Anpassungen feststehen, werden wir Sie darüber informieren.

Die Netzentgelte für Gas sind in den letzten Jahren gestiegen, und es gibt mehrere Faktoren, die zu dieser Entwicklung beitragen:

  • Steigende Betriebskosten: Die allgemeinen Betriebskosten der Netzbetreiber sind in den letzten Jahren gestiegen. Dazu gehören Kosten für Personal, Wartung und Instandhaltung der Infrastruktur. Insbesondere gestiegene Preise für Materialien und Dienstleistungen wirken sich direkt auf die Kostenstruktur der Netzbetreiber aus.
  • Niedrigerer Erdgasverbrauch: In den letzten Jahren ist der Erdgasverbrauch in Deutschland gesunken, nicht zuletzt durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Ein geringerer Verbrauch bedeutet, dass die Fixkosten der Netze auf eine geringere Gasmenge verteilt werden.
  • Neuregelung der Abschreibungen: Eine wichtige Neuerung betrifft die Abschreibungsregeln für Investitionen in die Infrastruktur. Durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Möglichkeit, Abschreibungen zu beschleunigen, können Netzbetreiber ihre Investitionen schneller in die Kostenrechnung einfließen lassen. Dies führt dazu, dass die jährlichen Abschreibungskosten steigen, da die Anlagen über einen kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden.
  • Investitionen in die Infrastruktur: Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden, sind erhebliche Investitionen in die Gasinfrastruktur erforderlich. Dies schließt den Ausbau und die Modernisierung der Netze ein, um beispielsweise den Transport von Flüssigerdgas (LNG) zu ermöglichen. Diese Investitionen müssen refinanziert werden.

Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden mit Energiespartipps auf unserer Website und bieten persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum oder telefonisch an. Wenn Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig – gemeinsam finden wir Lösungen.

Abschläge

Natürlich ändern wir auch während des Jahres auf begründeten Wunsch hin die Höhe der Abschlagsrate.

Sind Sie bereits likra-Kunde, berechnet sich die Höhe der monatlichen Abschläge nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Den entsprechenden Betrag finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Bei Neukunden richtet sich der monatliche Abschlag nach Ihrem Verbrauchsverhalten (falls bekannt), der Größe Ihrer Hausanlage, der Haushaltsgröße und ggf. unseren Erfahrungswerten. Anhand der Abschlags- und Vertragsbestätigung wird Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge mitgeteilt.

Zahlung/Zahlungsmöglichkeiten

Sie können zwischen drei verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen. Entweder Sie kommen direkt in unsere Kasse in der Bismarckstraße 11 in Sonneberg und zahlen bar ein oder sie überweisen die fälligen Beträge unter Angabe Ihrer Kundennummer auf eines unserer Konten. Im besten Fall jedoch nutzen Sie das bequeme Einzugsverfahren. Dabei versäumen Sie keinen Zahlungsterrmin, nutzen die Fristen bis zum letzten Tag aus und sind zudem stets auf der sicheren Seite. Denn einer Abbuchung können Sie innerhalb von sechs Wochen kostenfrei widersprechen.

Ganz einfach: Nutzen Sie bitte unseren Internetservice – einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und losschicken.

Anschließend richten wir Ihnen den automatischen Bankeinzug gerne ein.

SEPA bedeutet (Single Euro Payment Area) und hat die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Genauere Informationen zum Thema SEPA können Sie hier nachlesen.

Für Sie ändert sich im Prinzip nichts, denn die Umstellung Ihrer Kontodaten von der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl auf BIC und IBAN in unserem Hause haben wir für Sie erledigt. Möchten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie das SEPA-Lastschriftmandat verwenden. Für die Änderung Ihrer Bankverbindung nutzen Sie bitte Bankverbindung ändern.

Rechnungen

Natürlich wir!

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns oder kommen einfach an unserem Betriebssitz vorbei.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird jeweils im Januar mit dem Stichtag des 31.12. des Vorjahres erstellt.

Zählerablesung

Dann finden Sie im Briefkasten eine Ablesekarte. Damit können Sie uns den Zählerstand per Post zukommen lassen. Oder Sie nutzen unseren Internet-Service und teilen uns ganz einfach per Online-Formular Ihren Zählerstand mit. Erhalten wir keinen abgelesenen Zählerstand, dann wird Ihr Verbrauch geschätzt. Unser Abrechnungssystem macht das äußerst genau. Einen Hinweis auf den Schätzwert finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung

Die Zählernummer steht zum einen auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung und andererseits natürlich auch auf Ihrem Zähler. Der Zähler befindet sich in der Regel entweder im Flur, Keller oder direkt in Ihrer Wohnung. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder an uns.

Begriffe zur Gas-Abrechnung

Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist und wird für die thermische Gasabrechnung benötigt.

Die Zustandszahl (Z-Zahl) dient beim Gas zur Umrechnung von Norm- in Betriebszustand und ist höhen- und somit druckabhängig.

Grund- und Ersatzversorgung, Sonderverträge

Das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet ist der Grundversorger. Die Belieferung dieser Kunden zu „Allgemeinen Preisen“ im sog. Grundversorgungstarif wird als Grundversorgung bezeichnet.

Kunden mit unklarem Vertragsverhältnis fallen in die Ersatzversorgung und werden dort mit dem Grundversorgungstarif abgerechnet.

Als Alternative zur Grundversorgung bietet die likra günstigere Sonderverträge an. Diese können sowohl für Strom als auch für Gas abgeschlossen werden.

Gebäudeenergiegesetz

Auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind.

Wenn noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, können auch nach dem 01.01.2024 neu eingebaute Gasheizungen weiter mit Erdgas betrieben werden. Allerdings müssen diese zukünftig einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Der Gesetzgeber legt fest, dass ab 2029 der Biomethan-Anteil mindestens 15 Prozent beträgt. Dieser Anteil erhöht sich dann auf mindestens 30 Prozent im Jahr 2035 und mindestens 60 Prozent 2040. Ab 2045 muss die Gasheizung klimaneutral betrieben werden, also mit 100 Prozent Biomethan.

Hierbei kommt es darauf an, ob im kommunalen Wärmeplan der Ausbau eines Wasserstoff-Netzes vorgesehen ist oder nicht.

Fall 1: Ausbau eines Wasserstoffnetzes ist vorgesehen

Ist in Ihrer Gemeinde der Ausbau eines Wasserstoff-Netzes geplant, so können Sie bis zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff Ihre Gasheizung zu 100 Prozent mit Erdgas betreiben. Dazu muss Ihre Erdgasheizung H2-ready, das heißt auf Wasserstoff umrüstbar sein. Mit Umstellung des Netzes auf Wasserstoff heizen Sie dann automatisch klimaneutral und erfüllen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.

Fall 2: Ausbau eines Wasserstoffnetzes ist nicht geplant

Sollte der kommunale Wärmeplan vorsehen, kein Wasserstoff-Netz auszubauen, können Sie auch weiterhin eine Gasheizung einbauen, wenn Sie diese mit 65 Prozent Biomethan betreiben. Dann wird aus Ihrer Gasheizung eine Biogasheizung. Diese funktioniert genau wie eine Erdgasheizung – mit dem Unterschied, dass sie als Energiequelle landwirtschaftliche Erzeugnisse nutzt, z. B. Ernteabfälle. Bei deren Gärung entsteht Biogas, das zu Biomethan veredelt und in das Gasnetz eingespeist wird. In der Regel können Sie jede herkömmliche Erdgasheizung ganz einfach mit Biomethan betreiben.