Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Feststellung des Grundversorgers
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers
Der Grundversorger Strom und Gas für das Netzgebiet der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (Netzabteilung) sind die Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (Vertriebsabteilung).
Letzte Feststellung: 01.07.2024