Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Erdgasversorgungsnetz.
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Zugang zum Erdgasnetz
Der diskriminierungsfreie Zugang zu einem Netz, auch Open Access genannt, ist eines der Grundelemente der deutschen Versorgungsinfrastruktur. Grundsätzlich kann ein Netz logischerweise immer nur im Besitz eines einzigen Eigentümers sein, aber durch die juristische Vorgabe eines „diskriminierungsfreien Zugangs“ wird eben sichergestellt, dass unterschiedlichste Anbieter von Versorgungsleistungen alle zu den gleichen Konditionen dieses eine Netz benutzen können.
Die Netzsparte der likra achtet deshalb strikt darauf, dass alle dafür notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten werden und jedes daran interessierte Versorgungsunternehmen exakt dieselben Bedingungen erfüllen muss.
Einheitliche Konditionen für alle Erdgas-Anbieter
Wer als Anbieter Kunden im Netzgebiet der likra versorgen möchte, kann vor diesem Hintergrund sicher sein, die gleichen Konditionen wie alle anderen Anbieter zu erhalten und vor allem preisseitig nicht diskriminiert zu werden. Alle Gasversorger bezahlen also im Netzgebiet der likra exakt die gleichen Netzentgelte. Kein Gasversorger wird also bevorzugt – auch die likra in ihrer Eigenschaft als Erdgasversorger nicht.
Klare und eindeutige Rechtsvorschriften für Erdgas-Netzbetreiber
Grundsätzliche sind die entsprechenden Regeln und Vorgaben für alle Netzbetreiber eindeutig geregelt. Im Energiebereich sind die entscheidenden Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom Juli 2005 definiert.
Fragen zum Thema des diskriminierungsfreien Netzzugangs beantworten die Spezialisten von likra Netz.