Wenn das Telefon klingelt...

Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ohne seine vorherige Einwilligung ist unzulässig. Auch darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden.


Wenn Sie dennoch einen Werbeanruf erhalten…

  • Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht durch schnelle Sprache oder unzählige Fragen und Informationen aus der Ruhe bringen.
  • Notieren Sie sich (wenn möglich) die Telefonnummer, den Namen und das Unternehmen des Anrufers.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten heraus! Sobald ein Unberechtigter Ihre Daten kennt, besteht die Gefahr, dass er Sie ohne vorherige Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet. Ihr aktueller Versorger kennt Ihre Daten bereits und wird Sie nicht danach fragen.
  • Lassen Sie sich nicht verunsichern, auch wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen hat.
  • Bestätigen Sie diese nicht und geben Sie keine neuen Daten heraus.
  • Zögern Sie nicht, das Gespräch zu beenden, gerade dann, wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt.

Nach dem Telefonat…

  • Kontaktieren Sie bitte Ihren aktuellen Energieversorger und berichten Sie ihm von dem Anruf.
  • Da die likra Mitglied der Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz (MWA) ist, werden wir diese von dem Vorfall unterrichten.
  • Die MWA kümmert sich dann um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung der Verstöße.
  • Erhalten Sie einen neuen Energielieferungsvertrag, obwohl Sie einen solchen nicht abgeschlossen haben oder Sie den Abschluss bereuen, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Gerne können Sie diese Empfehlungen hier downloaden.


Wenn es an der Haustür klingelt...

Was bei unzulässiger Haustürwerbung zu beachten ist:

  • Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht durch einstudierte Texte aus der Ruhe bringen.
  • Fragen Sie den Vertreter immer nach dem Dienstausweis.
  • Lassen Sie den Vertreter nicht in die Wohnung, auch dann nicht, wenn er einen Dienstausweis vorlegen kann.
  • Versuchen Sie, den Namen und das Unternehmen des Vertreters zu notieren.
  • Wird der Vertreter aggressiv, beenden Sie sofort das Gespräch und schließen die Tür. Informieren Sie ggf. die Polizei.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten heraus! Sobald ein Unberechtigter Ihre Daten kennt, besteht die Gefahr, dass er Sie ohne vorherige Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet.
  • Gewähren Sie dem Vertreter keinen Zugang zum Strom- oder Gaszähler!
  • Unterschreiben Sie nichts - auch keine unscheinbar wirkenden Unterlagen - bevor Sie diese in Ruhe gesichtet haben.
  • Zögern Sie nicht, das Gespräch zu beenden und die Tür zu schließen.

Nach dem Haustürbesuch…

  • Kontaktieren Sie bitte Ihren aktuellen Energieversorger und berichten Sie ihm von den Geschehnissen.
  • Weil die likra Mitglied der Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz (MWA) ist, wird sie die MWA von dem Vorfall unterrichten.
  • Die MWA kümmert sich dann um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung der Verstöße.
  • Erhalten Sie einen neuen Energielieferungsvertrag, obwohl Sie einen solchen nicht abgeschlossen haben oder Sie den Abschluss bereuen, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Gerne können Sie diese Empfehlungen hier downloaden.


Regionale Stadtwerke warnen gemeinsam vor "Drückerkolonnen"

Es ist ein Thema, welches alle drei Nachbarstadtwerke aus Sonneberg, Neustadt und Rödental betrifft: Immer wieder sind Kunden im eigenen Versorgungsgebiet von aufdringlichen „Drückerkolonnen“ betroffen, die unter falschen Vorwänden versuchen, an Daten der Kunden zu kommen. Mit diesen Daten wird anschließend „im Hintergrund“ ein Vertrag abgeschlossen und der bestehende Vertrag elektronisch beim bisherigen Anbieter gekündigt. Der Kunde erfährt oft erst durch die Kündigungsbestätigung des bisherigen Versorgers davon und nicht selten ist die gesetzliche Widerrufsfrist dann bereits abgelaufen. Deshalb betreiben die likra Sonneberg, die Stadtwerke Neustadt sowie die Stadtwerke Rödental nun gemeinsam Aufklärung.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.


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