Für ihre Ver­sorgung aus dem likra-Stromnetz sind eigentlich nur zwei Voraussetzungen notwendig.

Zuerst ein Stromhausanschluss und dazu ein gültiger Liefervertrag.

Der Stromanschluss verbindet ein Grundstück bzw. ein Gebäude mit dem Versorgungsnetz der öffentlichen Stromversorgung.

Eigentümer können grundsätzlich für jedes Grundstück innerhalb unseres Netzbereiches einen Stromhausanschluss beantragen. Natürlich sind hierbei die Grundsätze der Wirt­schaftlichkeit zu beachten.

Für mehr Informationen schauen Sie einfach im Bereich unserer Netze (Hausanschluss) vorbei.