
Industriekaufleute befassen sich in Unternehmen aller Branchen mit kaufmännisch / betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen wie Materialwirtschaft, Vertrieb und Marketing, Personal- sowie Finanz- und Rechnungswesen. Industriekaufleute arbeiten in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach der Auftragsrealisierung.
Ausbildungsvoraussetzungen
- erfolgreicher Schulabschluss mind. mittlere Reife oder Hochschulreife
- gute Leistungen in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft
Anforderungen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse am PC und mit Microsoft Office
- Kommunikationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Logisches Denkvermögen
- Verständnis im Umgang mit Zahlen, Daten, Statistiken und Fakten
- genaues und gründliches Arbeiten
- gute Umgangsformen aufgrund häufiger Kundenkontakte
- gepflegtes Äußeres
- sicheres Auftreten
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
Ausbildungsstandort
- Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH, Bismarckstraße 11, 96515 Sonneberg (Praxis)
- Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg, Max-Planck-Straße 49, 96515 Sonneberg (Theorie)
Ausbildungsinhalte
Zu den theoretischen Ausbildungsinhalten zählen u. a.:
- Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen
- Werteströme erfassen und dokumentieren
- Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen
- Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
- Jahresabschluss analysieren und bewerten
- Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Investitions- und Finanzierungsprozesse planen
- Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen
Urlaub
- 30 Tage
Ausbildungsvergütung
gemäß gültigem Tarifvertrag: (01.11.2022 - 31.08.2023)
1. Jahr: € 1.030
2. Jahr: € 1.090
3. Jahr: € 1.150
Zuschüsse und Leistungen
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Fahrtkostenzuschuss (unter gewissen Voraussetzungen)
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13. Monatsgehalt
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betriebliche Altersvorsorge