Für ihre Ver­sorgung mit Erdgas sind eigentlich nur zwei Voraussetzungen notwendig.

Zuerst der Erdgashausanschluss und dazu ein gültiger Liefervertrag.

Der Erdgashausanschluss verbindet ein Grundstück bzw. ein Gebäude mit dem Versorgungsnetz der öffentlichen Gasversorgung.

Eigentümer können grundsätzlich für jedes Grundstück innerhalb unseres Netzbereiches einen Erdgashausanschluss beantragen. Natürlich sind hierbei die Grundsätze der Wirt­schaftlichkeit zu beachten

Für mehr Informationen schauen Sie einfach im Bereich unserer Netze (Hausanschluss) vorbei.