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Kundenservice

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder der Online-Bestellung? Unser Team-Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Wichtige Informationen für Ihre Kündigung/ Abmeldung:

1. Muss ich meinen Auszug bei der likra melden?

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch.

2. Wann muss ich den Auszug melden?

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Auszugstermin. Durch eine neue gesetzliche Regelung sind am dem 6. Juni 2025 nachträgliche Auszugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich. Der Zählerstand kann bis zu zwei Wochen nach dem Auszugstermin nachgereicht werden.

3. Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energienutzer verpflichtet, sich vorab für die Energielieferung ab-, bzw. anzumelden. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur lassen keine rückwirkenden Ab- und Anmeldungen mehr zu.

4. Was passiert, wenn ich den Auszugs nicht oder nicht rechtzeitig melde?

Ihr Energieliefervertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

1. Muss ich meinen Lieferantenwechsel bei der likra melden?

Nicht unbedingt. Entweder kündigen Sie Ihren Energieliefervertrag bei uns oder Ihr neuer Anbieter übernimmt das für Sie.

2. Wann muss ich den Lieferantenwechsel melden?

Das kommt auf Ihre vertragliche Kündigungsfrist an. Diese finden Sie in Ihrem Energieliefervertrag. Alternativ können Sie Ihre Kündigungsfrist bei uns erfragen.