Informationen zur Anmeldung von Anlagen zur Stromeinspeisung
Vorraussetzungen
- maximale Wechselrichterleistung 800 W
- maximale Modulleistung 2 kWp
Schritt 1: Anmeldung
Mit Inkrafttreten des Solarpakets I am 16.05.2024 ist die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle Anlagenbetreiber Pflicht.
Registrierungshilfe Balkonkraftwerk
Weitere wichtige Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen/ Balkonkraftwerken sowie häufige Fragen finden Sie auf der Webseite des VDE.
Schritt 2: Zählerumbau
Falls kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, wird ein Wechsel des Zählers notwendig.
Dieser wird durch die likra gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung mit Erfassung beider Energierichtungen gewechselt.
Sollte die likra nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.
Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber
Folgende Unterlagen sind durch Ihren Elektroinstallateur bei uns einzureichen:
- Anmeldung zum Netzanschluss
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.3 Datenblatt für Speicher
- Lageplan
- Übersichtsschaltplan
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter folgenden Links:
Des Weiteren benötigen wir von Ihnen:
- Konformitätsbescheinigung nach TAR 4105
- Zertifikat NA Schutz
- Datenblatt Erzeugungsanlage
- Datenblatt Stromspeicher
Schritt 2: Anschlusszusage
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage.
Schritt 3: Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle Anlagenbetreiber verpflichtend. Hierbei gilt eine Frist von einem Monat nach erstmaliger Inbetriebnahme der Anlage.
Registrierungshilfe PV-Anlage
Registrierungshilfe Stromspeicher
Nach erfolgreicher Registrierung senden Sie uns bitte die Registrierbestätigung zu.
Schritt 4: Zählerumbau
Falls kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, wird ein Wechsel des Zählers notwendig.
Dieser wird durch die likra gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung, mit Erfassung beider Energierichtungen, gewechselt.
Sollte die likra nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.
Schritt 5: Inbetriebsetzung
Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage und/ oder des Speichersystems sowie ggf. Wechsel des Zählers, benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Anmeldung zum Netzanschluss - Inbetriebsetzung
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und Speicher
- Nachweis durch Zeugen
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter nachfolgenden Links:
Info: Bitte beachten Sie, dass Anlagen ab 25 kWp Regelbar ausgestaltet werden müssen. Die entsprechende Regelungstechnik stellt der Messstellenbetreiber.
Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber
Folgende Unterlagen sind durch Ihren Elektroinstallateur bei uns einzureichen:
- Anmeldung zum Netzanschluss
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.3 Datenblatt für Speicher
- Lageplan
- Schutzkonzept
- Messkonzept
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter folgenden Links:
Des Weiteren benötigen wir von Ihnen:
- Konformitätsbescheinigungen nach TAR 4105 (bei Anlagen größer 135 kWp nach TAR 4110)
- Datenblatt Erzeugungsanlage
- Datenblatt Stromspeicher
Schritt 2: Beauftragung einer Netzverträglichkeitsprüfung
Anhang der in der Antragstellung übergebenen Informationen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um den günstigsten Verknüpfungspunkt zu lokalisieren.
Schritt 3: Anschlusszusage
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage.
Schritt 4: Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle Anlagenbetreiber verpflichtend. Hierbei gilt eine Frist von einem Monat nach erstmaliger Inbetriebnahme der Anlage.
Registrierungshilfe PV-Anlage
Registrierungshilfe Stromspeicher
Nach erfolgreicher Registrierung senden Sie uns bitte die Registrierbestätigung zu.
Schritt 5: Zählerumbau
Falls kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, wird ein Wechsel des Zählers notwendig.
Dieser wird durch die likra gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung, mit Erfassung beider Energierichtungen, gewechselt.
Sollte die likra nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.
Schritt 6: Inbetriebsetzung
Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage und/ oder des Speichersystems sowie ggf. Wechsel des Zählers, benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Anmeldung zum Netzanschluss - Inbetriebsetzung
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und Speicher
- Nachweis durch Zeugen
- Erklärung zur Fernsteuerbarkeit (nur für Anlagen in der Direktvermarktung)
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter nachfolgenden Links:
Anschließend wid noch ein erfolgreicher Funktionstest durchgeführt und bei Anlagen über 100 kWp die Fernwirkanlage Redispatch 2.0 abgenommen.
Info: Bitte beachten Sie, dass Anlagen ab 25 kWp Regelbar ausgestaltet werden müssen. Die entsprechende Regelungstechnik stellt der Messstellenbetreiber.
Anlagen über 100 kWp müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen.
Ihre PV-Anlage können Sie ganz bequem online beantragen: Zur Anmeldung einer PV-Anlage