Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „111 Jahre likra“ der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH

Die Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH, Bismarckstraße 11, 96515 Sonneberg (nachfolgend „Veranstalter“ oder „likra“) führt das Gewinnspiel „111 Jahre likra“ durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit die Teilnahmebedingungen der likra.

1. Gewinn und Teilnahme

Verlost wird 12x (1x pro Monat) jeweils eine Spende in Höhe von 1.111,00€.

Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Verein folgendes tun:

Formulare die bis zum 20. des Monats (24:00 Uhr) bei der likra eingehen nehmen bereits im aktuellen Monat an der Verlosung teil. Später eingehende Formulare werden erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenlos und im Übrigen nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit einem aktuellen Freistellungsbescheid. Mit der Teilnahme erkennen Vereine diese Teilnahmebedingungen an. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Vereine die nicht gewonnen haben, bleiben bis zur letzten Auslosung im Lostopf.

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Vereine von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion,

(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

(c) bei unlauterem Handeln oder

(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion.

2. Gewinnerziehung und -benachrichtigung

Unter allen teilnehmenden Vereinen wird der Gewinner jeweils Ende des Monats per Zufallsprinzip gezogen. Diese werden per E-Mail oder Telefon informiert („Gewinnbenachrichtigung“).

Sofern der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns gegenüber dem Veranstalter per E-Mail oder Telefon erklärt, verfällt der Gewinn. In einem solchen Fall wird der Gewinn unter den anderen Teilnehmern verlost.

Nach der Annahme des Gewinns wird per E-Mail oder Telefon ein Termin zur Übergabe einer symbolischen Spende in den Geschäftsräumen der likra vereinbart. Am Gewinnspiel teilnehmende Vereine stimmen der Aufnahme von Fotos bei der oben genannten Spendenübergabe sowie deren Veröffentlichung in den Onlinemedien der likra (Facebook, Instagram und Homepage) unter Nennung des Vereins zu. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Spende auf das im Anmeldeformular angegebenen Konto. Der Verein verpflichtet sich, nach Erhalt der Spende eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Zuwendungsbescheinigung (gemäß §50 EStDV) sowie das Formular „Bestätigung über Geldzuwendung (Empfangsbescheinigung)“ ausgefüllt und unterschrieben an die likra per E-Mail an marketing@~@likra.de oder per Post an die likra senden.

Das Formular „Bestätigung über Geldzuwendung (Empfangsbescheinigung)“ ist unter www.likra.de/111jahre/ zu finden.

3. Teilnahmezeitraum

Die Teilnahme ist in der Zeit von Montag, 1. Januar 2024 um 00:00 Uhr bis Freitag, 20. Dezember 2024 um 24:00 Uhr möglich.

4. Abbruch und Beendigung der Aktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.

5. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmern durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmer.

6. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.